Geprüfte EDV-Sachverständige
Der Sachverständige oder auch Gutachter oder Berater von Gerichten (Gerichtssachverständiger) oder Entscheidungsgremien muss über eine besondere Sachkunde auf einem bestimmten Sachgebiet verfügen.
Sachverständigengutachten werden z.B. bei Meinungsverschiedenheiten sowohl im Privatbereich als auch bei Rechtsstreitigkeiten herangezogen. Der Sachverständige analysiert den vorliegenden Sachverhalt unabhängig, unparteiisch und objektiv und unterstützt dabei lediglich den Entscheidungsprozess ohne an der eigentlichen Entscheidung mitzuwirken.
Durch meine Tätigkeit als Sachverständiger und Gutachter für EDV können Konflikte und gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Sollte ein Prozess dennoch notwendig werden, so kann das Gericht auf Basis meiner Arbeit zu einer objektiven und gerechten Urteilsfindung gelangen.