Zertifizierte Datenschutzauditorin (TÜV)
Am 28. Mai wurde mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Datenschutz in der EU angepasst und die Rechte der Bürger gestärkt.
Gleichfalls sind im Vergleich zum „alten Bundesdatenschutzgesetz“ die Anforderungen an die Dokumentations- und Rechenschaftspflichten gestiegen. Ebenso wurden die Bußgelder erheblich verschärft – bis zu 20 Millionen Euro oder im Fall eines Unternehmens bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes.
In Deutschland ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Grundgesetz verankert und durch die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt.
Der Datenschutzbeauftragte unterstützt bei allen Fragen im Datenschutz und der Datensicherheit und deren Umsetzung und Einhaltung.
Dies ist als externer Datenschutzbeauftragter, als auch als Datenschutzberater möglich.