Geprüfte EDV-Sachverständige

Der Sachverständige oder auch Gutachter oder Berater von Gerichten (Gerichtssachverständiger) oder Entscheidungsgremien muss über eine besondere Sachkunde auf einem bestimmten Sachgebiet verfügen.

Sachverständigengutachten werden z.B. bei Meinungsverschiedenheiten sowohl im Privatbereich als auch bei Rechtsstreitigkeiten herangezogen. Der Sachverständige analysiert den vorliegenden Sachverhalt unabhängig, unparteiisch und objektiv und unterstützt dabei lediglich den Entscheidungsprozess ohne an der eigentlichen Entscheidung mitzuwirken.

Durch meine Tätigkeit als Sachverständiger und Gutachter für EDV können Konflikte und gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Sollte ein Prozess dennoch notwendig werden, so kann das Gericht auf Basis meiner Arbeit zu einer objektiven und gerechten Urteilsfindung gelangen.

  • Gerichtsgutachten

    Gutachtenerstellung im Auftrag von Gerichten oder der Staatsanwaltschaften, die als Sachverständigenbeweis in Straf- oder Zivilverfahren für die Urteilsfindung verwendet werden. Die Abrechnung von Gerichtsgutachten erfolgt gemäß Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

  • Privatgutachten

    Privatgutachten in streitbaren Angelegenheiten dienen der Tatsachenfeststellung und werden häufig als Mittel zum Abschätzen der Aussichten für eine gerichtliche Auseinandersetzung verwendet. Privatgutachten in streitbaren Angelegenheiten können darüber hinaus auch als Parteiengutachten in Zivilprozesse eingebracht werden.

  • Beweissicherung

    Auf der Grundlage von (größtenteils richterlichen) Beschlüssen geht es meist um die Auswertung von Daten, im Rahmen von Durchsuchungen von beschlagnahmten Geräten im Zusammenhang mit dem Verdacht auf eine Straftat.

  • Schiedsgutachten und Mediation

    Schiedsgutachter werden von streitenden Parteien gerne eingesetzt, um kostspielige und langwierige prozessuale Auseinandersetzungen über den streitigen Gegenstand zu vermeiden.
    Es kann somit eine kostengünstige und schnelle Lösung des Problems herbeigeführt werden.

  • Versicherungsgutachten

    Anfertigung im Auftrag einer Versicherung, jedoch auch von Versicherungsnehmern von Gutachten im Rahmen der Schadensregulierung. Inhaltlich beziehen diese sich auf Ursachenforschung, Schadensbewertung, sowie einer Wertermittlung.