KI-Beauftragter nach Art. 4 EU-KI-Verordnung

Künstliche Intelligenz  (KI) gewinnt immer mehr an Bedeutung und verändert immer mehr Prozesse, Produkte und Dienstleistungen in der Arbeitswelt, als auch in unserem privaten Leben.

Die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO oder AI Act) verpflichtet alle Unternehmen dazu, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter über die notwendige KI-Kompetenz verfügen, wenn sie KI-Systeme einsetzen. Diese Pflicht gilt bereits ab dem 2. Februar 2025, auch wenn andere wichtige Regelungen der KI-VO erst später gelten.

Ein KI-Beauftragter sorgt im Unternehmen für Compliance durch die Einhaltung rechtlicher Vorschriften bei KI-Projekten, erfüllt ehtische Anforderungen zur KI und bewertet potenzielle Risiken für das Unternehmen und die Beschäftigten. Weiterhin wird die Belegschaft durch Sensibilisierung und Schulung im Umgang mit KI-Technologien geübt.

Unser Angebot ist:

  • Überwachung der KI-Compliance
  • Durchführung von Risikobewertungen
  • Entwicklung von KI-Richtlinien
  • Organisation und Verantwortlichkeit für KI-Schulungen
  • Unterstützung der Geschäftsleitung und anderer Unternehmensbereiche bei strategischen Entscheidungen im Umgang mit KI-Systemen
  • Ansprechpartner für externe Stellen