KI-Beauftragter nach Art. 4 EU-KI-Verordnung
Künstliche Intelligenz (KI) gewinnt immer mehr an Bedeutung und verändert immer mehr Prozesse, Produkte und Dienstleistungen in der Arbeitswelt, als auch in unserem privaten Leben.
Die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO oder AI Act) verpflichtet alle Unternehmen dazu, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter über die notwendige KI-Kompetenz verfügen, wenn sie KI-Systeme einsetzen. Diese Pflicht gilt bereits ab dem 2. Februar 2025, auch wenn andere wichtige Regelungen der KI-VO erst später gelten.
Ein KI-Beauftragter sorgt im Unternehmen für Compliance durch die Einhaltung rechtlicher Vorschriften bei KI-Projekten, erfüllt ehtische Anforderungen zur KI und bewertet potenzielle Risiken für das Unternehmen und die Beschäftigten. Weiterhin wird die Belegschaft durch Sensibilisierung und Schulung im Umgang mit KI-Technologien geübt.
Unser Angebot ist:
- Überwachung der KI-Compliance
- Durchführung von Risikobewertungen
- Entwicklung von KI-Richtlinien
- Organisation und Verantwortlichkeit für KI-Schulungen
- Unterstützung der Geschäftsleitung und anderer Unternehmensbereiche bei strategischen Entscheidungen im Umgang mit KI-Systemen
- Ansprechpartner für externe Stellen